Quelle: Heise Online ↗
Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage
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Was die Quelle berichtet
Die Bundesnetzagentur darf den Vertrieb eines Smarthome-Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon vorerst nicht stoppen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.
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