Quelle: Heise Online ↗

Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage

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Was die Quelle berichtet

Die Bundesnetzagentur darf den Vertrieb eines Smarthome-Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon vorerst nicht stoppen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.

Originalbericht bei Heise Online lesen ↗

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